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Berlin: 3000 Gewalttaten in Bussen und Bahnen 2013

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Im vergangenen Jahr wurden fast 3000 Gewalttaten in Berliner Bahnen, Bussen oder auf Bahnhöfen verübt.

Fast 3000 Gewalttaten wurden 2013 in Berliner Bahnen, Bussen oder auf Bahnhöfen verübt. Zu den Delikten gehörten Körperverletzungen, Raub, Nötigung und Sexualstraftaten.

Fast 3000 Gewalttaten wurden im vergangenen Jahr in Berliner Bahnen, Bussen oder auf Bahnhöfen verübt. Darunter waren Körperverletzungen, Raub, Nötigung und Sexualstraftaten. 1172 Verdächtige seien anschließend mit Hilfe von Filmaufnahmen aus den Überwachungskameras identifiziert worden, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage der SPD. Die 2868 Gewalttaten verteilten sich auf U-Bahnen und die entsprechenden Bahnhöfe (1977), Busse (562) und Straßenbahnen (329).

Die Polizei forderte 3100 Mal Videoaufnahmen an. 40 Mal konnten die Berliner Verkehrsbetriebe BVG keine Filme liefern, da die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war. Möglich sei auch, dass Polizisten in weiteren Fällen benötigte Filme gar nicht erst verlangten, weil sie wussten, dass die Frist von 48 Stunden abgelaufen waren, hieß es.

Ein Vergleich mit den Zahlen von 2012 sei nicht möglich, weil die statistische Erfassung geändert worden sei. Damals wurden 3183 Fälle von Körperverletzung, Raub, Nötigung und Sexualstraftaten registriert. Das waren 714 Fälle weniger als 2011. Die BVG sah damals eine abschreckende Wirkung der Überwachungskameras in Bahnhöfen und Bahnen auf Täter.

Quelle: Identifizierung durch BVG-Videos : 3000 Gewalttaten in Bussen und Bahnen

Meine Meinung:

Berlin hat also wieder einmal die statische Erfassung geändert. Wie schön. Irgendwie beschleicht mich dabei der Verdacht, daß dies geschehen sein könnte, um die wahre Anzahl der Gewaltdelikte besser vertuschen und die Kriminalitätsstatistik besser manipulieren zu können, damit man am Ende stolz verkündet die Kriminalität hätte abgenommen, was aber gar nicht der Realität entspricht. In Brandenburg jedenfalls wirft die Gewerkschaft der Polizei (GdP) dem Polizeichef vor, die Kriminalitätsstatistik schöngerechnet zu haben. Und was nützt die ganze Kriminalitätsstatistik, wenn die Täter am Ende doch nicht bestraft werden?

Und ob es wirklich sinnvoll ist, die Videobänder nur 48 Stunden zur Aufklärung heranziehen zu dürfen, da habe ich so meine Zweifel. So manch einer ist erst einmal so geschockt, daß er vielleicht mehr als 48 Stunden braucht, um eine Anzeige zu machen. Ich glaube, es wäre sinnvoller, wenn man das Videomaterial 7 oder vielleicht sogar 14 Tage aufbewahren und verwenden dürfte. Vor allem wäre es sinnvoll, wenn die Polizei das Videomaterial nicht erst Monate später veröffentlichen würde, wie es häufig geschieht, denn in der Zwischenzeit hat es, auf Grund der Untätigkeit der Polizei, möglicherweise neue Opfer gegeben.

Siehe auch:
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