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Amtsgericht München und der Umgang mit Islamkritikern

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Von L. S. Gabriel und Leoni Das

Die Stände sind abgeschafft. Der Anstand. Der Verstand. Der Wohlstand. Und natürlich der Bestand Deutschlands und Europas. Der Rechtsstaat ist Linksstaat, und daß Staatsanwälte und Strafrichter den Staat, Recht und Gesetz vertreten und nicht linke Politik, multikulturelle Moral und Repression aller Andersdenkenden, fällt immer schwerer zu glauben. Ein Erfahrungsbericht vom Amtsgericht München.

Viele, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen, tun das aus rein wirtschaftlichen Gründen. Unterstützt von der Armada der Gutmenschen versuchen sie ihre mitunter dreisten Forderungen durchzusetzen, wider die Interessen derer, die es noch nicht aufgegeben haben, den Staat durch die Zahlung von Steuern aktiv zu unterstützen.

Es gibt sie aber auch tatsächlich, die von schrecklicher Folter und grausamem Tod bedrohten Menschen, die nach Deutschland flüchten, weil sie auf die Respektierung von Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentum  hoffen, die sie in den Barbaren-Ländern, aus denen sie kommen, nicht erwarten können. Arme, gute, rechtschaffene Menschen die in ihren gescheiterten und oft kriegsgeschüttelten Heimatländern bitter verfolgt werden, weil sie es etwa wagten, sich schüchtern gegen den Islam, mit dem sie aufgewachsen sind, und den sie fürchten gelernt haben wie einen Vater, der sein Kind jeden Tag vergewaltigt, aufzulehnen: „Ich will kein Muslim mehr sein.“, „Dann musst du sterben!“

So ein Mensch, der sich unseres Mitgefühls und unserer tätigen Hilfe sicher sein können sollte, ist Radin (Name aus Sicherheitsgründen geändert). Radin ist im Iran als Moslem geboren und aufgewachsen. Man hat ihn zum Hass erzogen. Aber Radin ist aufgeweckt, klug und redegewandt, er studierte Pharmakologie und möchte irgendwann vielleicht eine eigene Apotheke haben, daher rebellierte er schon bald gegen den Islam und fiel vom „rechten Glauben“ ab. Sein Schicksal war damit besiegelt. Denn in Iran bist du Muslim oder tot.
Diejenigen, die nicht an Allah glauben, nachdem sie gläubig waren, außer wenn einer (äußerlich zum Unglauben) gezwungen wird, während sein Herz (endgültig) im Glauben Ruhe gefunden hat, nein, diejenigen, die frei und ungezwungen dem Unglauben in sich Raum geben, über die kommt Allahs Zorn, und sie haben (dereinst) eine gewaltige Strafe zu erwarten. (Koran, Sure 16, Vers 106)

Abdullah berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: „Das Blut eines Muslims, der bezeugt hat, dass kein Gott da ist außer Allah “(=la ilaha illa-llah)” darf nicht vergossen werden, außer in einem der drei Fälle: Im Fall der Wiedervergeltung für Mord, im Fall der Unzucht durch einen Verheirateten, und wenn derjenige von seinem Glauben abfällt und seine Bindung zur Gemeinschaft (der Muslime) löst.“ (Hadithe Sahih Al-Bucharyy Nr. 6878)
Als Apostat [jemand, der aus dem Islam austritt] mit dem Tod bedroht floh Radin aus Iran nach Deutschland. Das ist schon einige Jahre her, Radin ist mittlerweile ein gut integrierter, gesetzestreuer und fleißiger deutscher Staatsbürger, ein Neu-Deutscher, wie wir ihn uns nur wünschen können, und er hat durch seine Flucht vieles aufgegeben, niemals aber seine harte, schneidende und vernichtende Kritik am Islam, dem Kult, der ihn fast das Leben gekostet hätte.

Als Radin aber zu seinem beispiellosen Entsetzen erkannte, dass in Deutschistan dem Islam der rote Teppich ausgerollt wird, von allen, vom Staat, von der Kirche, von der Gesellschaft, von den Medien, da sah er es als seine heilige Pflicht gegenüber den Deutschen an, die ihn aufgenommen und vor dem sicheren Tod bewahrt hatten, uns, die die jetzt seine Brüder und Schwestern sind, aufzuklären, zu warnen, mit einem lauten Schrei zu wecken.

Er veröffentlichte Aufsätze über den Islam, verbreitete sie, wo er konnte, und sandte diese Essays an viele Personen, die ganz offenkundig nicht wissen, wem oder was sie hier die Tür nach Deutschland aufstoßen. Radin zeigte mit beiden Händen auf das trojanische Pferd, und er schrie, so laut er konnte. Das war er seiner neuen Heimat schuldig: „Der Islam war fast mein Tod, er könnte eurer sein!“

Unter anderem bezeichnete Radin den Islam als eine „genozidale Ideologie“. Denn er hatte richtig erkannt, dass die Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuches, die als „Völkermord“ geächtet, die „Genozid“ sind, den weltweiten Aktivitäten des Islam passen wie ein perfekt geschnittener Maßanzug.

Einer der Adressaten seiner Warnungen zeigte Radin wegen Volksverhetzung an. Es handelt sich um eine evangelische Pfarrerin, die gerne weiter mit einem Imam von Talkshow zu Talkshow ziehen und verkünden will, dass der Islam die Religion des Friedens ist. Ein Dissident, der fließend Arabisch, Persisch und Deutsch spricht, und der als hoch gebildeter Akademiker sagen kann, wie es wirklich ist, der stellt den GAU da, den größten anzunehmenden Unfall ihres Kulturkraftwerks.

Und so kam es, wie es kommen musste, dass nämlich Radin nun vom deutschen Staat für seine sachliche Kritik am Islam politisch verfolgt wird. Denn im Club der politisch korrekten Mädchen fand sich praktischerweise nicht nur eine Pfarrerin, sondern auch eine Staatsanwältin und eine Richterin, und die waren sich sofort einig: Radin ist ein Straftäter! Er beschimpft den Islam!

Der Staat, der Radin als Flüchtling vor der islamischen Barbarei im Iran aufgenommen hat, der damit amtlich, bestandskräftig und zweifelsfrei festgestellt hat, dass der Islam ihn als genozidale Ideologie fast ausgerottet hätte, dieser gleiche Staat, möchte ihm jetzt verbieten, vom Islam als „genozidaler Ideologie“ zu sprechen. Ein Stück von Samuel Beckett, Eugène Ionesco oder Franz Kafka könnte nicht irritierender sein. Und als Prozessbeobachter fanden wir uns vor dem Amtsgericht München in einem absurden Theater wieder, das seinesgleichen noch nicht gefunden hat.

Schon der erste Verhandlungstag zeigte leider nicht nur, dass es sich bei dieser Anklage der Staatsanwaltschaft München I. keineswegs um ein kleines „Missverständnis“ der Meinungsfreiheit in Deutschland handelt, sondern um eine politische Absicht. Er zeigte auch, dass es hierzulande Gerichtssäle gibt, in denen man dem Gericht und der Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zwar Respekt entgegenbringen muss und als wohlerzogener Mensch auch entgegen bringt, in denen das Gericht sich aber nicht einmal an die einfachsten Regeln der Höflichkeit gegenüber dem Angeklagter, für den schließlich bis zum rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung gilt, gebunden weiß, sondern den Dissidenten systematisch abkanzelt und mit jedem vernichtenden Blick, jedem dreisten Anschneiden des Wortes, jeder wegwerfenden Geste verdeutlicht:

Du bist nichts, dein Richter ist alles. Und was du denken, sagen und tun darfst, entscheidet allein dein Richter für dich., Ist es da ein Wunder, dass sich Radin zutiefst niedergeschlagen an die Mullahs gemahnt fühlt, die früher für ihn entschieden haben, was er denken, sagen und tun darf, die ihm seine Kindheit und Jugend gestohlen und ihn in ein furchtbares System des Hasses, der Verachtung und der gegenseitigen Verdächtigung gepresst haben, dem er nur mit knapper Not entkommen ist?

Nachdem die Staatsanwältin gelangweilt die Anklage verlesen hatte, als stünde das Urteil schon fest (ganz so Unrecht wird sie da wohl nicht haben), erklärte Radin in seiner Befragung als Beschuldigter, bei der er in jedem Satz zwei bis drei Mal unterbrochen wurde mit der scharfen Zurechtweisung, „darauf kommt es doch nicht an“ und „darum geht es hier nicht“ und „so geht das nicht“, dass er es als seine heilige Pflicht ansehe, als aufgeklärter Humanist über den unaufgeklärten und inhumanen Islam und die von ihm ausgehenden Gefahren aufzuklären, und dass er es nicht einsehe, dass Mohammedaner in Deutschland anscheinend Sonderrechte genießen, während sich auch die Kirche dem Islam unanständig anbiedere, aber nichts für die verfolgten Christen in allen islamischen Ländern zuwege brächte.

Das sei doch schändlich. Er selbst werde nun fast jeden Tag von Moslems in Deutschland bedroht. „Sie fahren vor meiner Wohnung vor und klingeln. Ich kenne sie nicht. Aber ich kenne ihre Absichten. Wenn sie auch nur ahnen, dass ich zuhause bin, brechen sie die Tür auf und töten mich.“ Er führt aus, dass er niemanden beleidigt oder beschimpft hat, er habe nichts erfunden, keine Verleumdungen, sondern Tatsachen verbreitet, sachlich kritisiert und folgerichtig argumentiert: „Ist das nicht Wissenschaft, wenn ich die Originalquellen auswähle? Sie sorgfältig übersetze? Die gebräuchlichen Kommentare dazu auswerte? Zu dem Schluss komme: So ist der Islam!“ Radin wird ernst. Ernst und traurig: „In jeder Kultur ist ein Mörder eben ein Mörder. Nur Mohammed, der rund 1000 Menschen an einem Tag tötete, soll kein Mörder sein?“

Die Richterin schüttelte sich vor Unwohlsein bei so viel Unverstand, weiß doch jedermann und jederfrau, dass Islam Friede und nichts als Friede ist, Amen. Je länger Radin erzählte, umso mehr wurde deutlich: Sie wollte das alles gar nicht so genau wissen, sie werde sich auf eine so niveaulose Diskussion ganz sicher nicht einlassen, und sie werde auch den Koran nicht lesen, weil es darauf für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht ankomme. Schließlich, so dachten wir uns, hat auch „Mein Kampf“ nichts mit dem Nationalsozialismus zu tun. Und die Schriften Lenins nichts mit dem Kommunismus. Wieso sollte man dann den Koran lesen, um etwas über den Islam zu erfahren? Nö, das wäre doof.

Für sie, die fortschrittliche, dynamische, weltgewandte Richterin mittleren Alters und entsprechender Diensterfahrung, sei nur wichtig, was die schlimmen Aussagen des schlimmen Angeklagten Schlimmes bewirkten. Und das, was er da so dumm schreibe und so böse behaupte, das sei eben schlimm, ganz schlimm, es bewirke, dass Menschen negativ eingestellt sein könnten, gegenüber Moslems und ihrem Glauben, der so friedlich sei wie jede Religion, wie doch jeder wisse. Und wenn der Angeklagte das nicht wisse, so sei er zu bestrafen, damit er es künftig wisse. Denn was man zu wissen hat, bestimmt das Strafgesetz.

Diese richterliche (nicht: ritterliche) Haltung ist äußerst bemerkenswert, bedeutet sie doch, streng genommen, dass man nichts mehr öffentlich sagen darf, und sei es noch so selbstverständlich, wahr und beweisbar,  das andere so sehr emotionale erregt, dass durch ihre Reaktion der öffentliche Friede gefährdet werden könnte.

Wir dachten natürlich sofort an Friedrich Schiller und sein Lied von der Glocke, in dem es (ganz frei zitiert) ungefähr heißt:

„Gefährlich ist´s den Leu zu wecken,
Verderblich ist des Tigers Zahn,
jedoch der schrecklichste der Schrecken
Ist der Muslim in seinem Wahn.“

Es bleibt ein schaler Geschmack im Mund und der nachhaltige Eindruck, dass in diesem Gerichtssaal  Richterin und Staatsanwältin sich, über den normalen alltäglichen Arbeitsablauf hinaus, ohne viele Worte einig waren und verstanden, daß das Ergebnis längst feststeht und nichts, aber auch gar nichts, das der Angeklagte und sein Verteidiger noch tun können, am Ergebnis, einer Verurteilung, irgendetwas ändern kann. Mehrmals wechselten Richterin und Staatsanwältin verschwörerische Blicke und lachten zeitlich synchron wie gleichzeitig aufgezogene Puppen über Sätze des Angeklagten und seines Strafverteidigers auf.

Als die Staatsanwältin beim Durchlesen eines vom Verteidiger des Angeklagten schriftlich vorbereiteten Beweisantrages auf den Namen „Prof. Dr. K. A. Schachtschneider“ stieß, tat sie laut lachend kund, was sie von dem renommierten Rechtsgelehrten hält, nämlich nichts. Die Richterin stimmte auch da mit ein. Wir hatten bei der Art, wie der Beweisantrag der Verteidigung und der Name Schachtschneider behandelt wurden, das ungute Gefühl, dass zwei Teenagerinnen der gesellschaftlichen Oberklasse auf der Damentoilette ein schmutziges Magazin gefunden hatten und sich nun eifrig die Hände mit Toilettenpapier abwischten, nachdem sie es versehentlich berührt hatten.

Prof. Dr. jur. Karl Albrecht Schachtschneider ist ein renommierter Jurist, Staatsrechtler im Ruhestand, nach Jahrzehnten der Forschung und Lehre als Professor nun quasi anwaltlich vor dem Bundesverfassungsgericht tätig, er genießt nicht nur in Deutschland höchstes Ansehen und ist ein wirklich verdientes Mitglied der deutschen und europäischen Gesellschaft. Eine derartige Reaktion bei Nennung seines Namens ist nicht nur unreif, respektlos und sachlich voll daneben, sondern auch einer Staatsanwältin oder Richterin unwürdig. Es juckte uns im Hals, laut auszurufen: „Mädels, hört auf, Staatsanwältin und Richterin zu spielen, und geht nach Hause zu euren reichen Papis und euren teuren Ponys!“

Auch die weitere Lektüre des durchaus sehr ernsten Inhalts der Beweisanträge der Verteidigung, es ging um den Nachweis, dass der Islam eine „genozidale Ideologie“ [völkermordende] ist, und daher sollten konkrete Völkermorde in seinem Namen nachgewiesen werden, belustigte das Fräulein Staatsanwältin, für das sich jede Frau heimlich schämt, ganz offenkundig sehr, zumindest ließ ihr spätpubertäres, zwischen Überheblichkeit und Blasiertheit changierendes Grinsen, gekrönt vom Ansatz eines leisen Kicherns, diesen Schluss für uns zu.

Auch erheiterte es sie ungemein, als Radin in den Raum fragte, warum denn der Islam in seiner Gefährlichkeit in Deutschland nicht ernst genommen werde. An seiner Heimat Iran könne man doch sehen, wie schnell es wie weit kommen könne? „Haben Sie keine Angst?“ „Sehen Sie denn nicht, was passieren wird?“ „Ich habe Angst. Ich schreibe das nicht, weil ich Hass verbreiten will, sondern weil ich Angst habe, was in diesem Land geschehen wird!“

Antwort auf seine Fragen fand Radin nicht, nur den ungnädigen Hinweis einer pikierten Richterin, dass man dies alles nun ganz gewiss nicht besprechen werde.

Es wurde ein weiterer Verhandlungstermin bestimmt, da die Richterin und die Staatsanwältin Zeit brauchen, um die mehr als 150 Seiten mit 32 Beweisanträgen zum Islam als genozidaler Ideologie in Ursprung, Geschichte, Gegenwart und ohne nennenswerte Ausnahmen (Salon-Muslime in westlichen Talkshows) zu lesen, wenn sie sich denn herablassen, das zu tun. Doch, doch, sie werde sich, meinte die Richterin, das alles gerne anschauen, „denn es bleibt mir ja gar nichts anderes übrig.“

Ja, was waren wir auch fröhlich und glücklich, dass es zumindest noch nicht üblich ist, schriftlich eingereichte Beweisanträge gleich zur winterlichen Heizung des Amtsgerichts zu bestimmen, sondern das faktische Desinteresse mit kontrafaktischer Vorspiegelung rechtlichen Gehörs zu bemänteln, anstatt sofort die Verhandlung zu schließen und das in stiller Übereinkunft mit der Staatsanwaltschaft gefällte Urteil gleich zu verkünden. So sieht Linksstaat aus. Beim Verlassen des Gerichtssaals konnten wir eine leichte Übelkeit nicht ganz unterdrücken, aber wir hielten uns aufrecht. Was bleibt uns denn anderes übrig?

Der in Deutschland wie in seiner Heimat politisch verfolgte Perser Radin schreibt: Wer das Allahu Akbar, Allah ist größer, als Zeichen von Gewaltlosigkeit (!) bezeichnet, der muss entweder ein Psychopath, ein gerissener Betrüger oder ein Volks, und Landesverräter sein, denn der islamische Ruf, der Muezzin-Ruf, der Allahu Akbar-Ruf, Allah ist größer, ist  ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Quelle: Unendlicher Spaß am Amtsgericht München

sunsamuschreibt:

So weit kommt es, wenn Quotenfrauen eine Prise Macht in die Finger bekommen. Diese Weiber kämpfen FÜR den Islam, als wären sie auf dem Weg des Jihads. Oder kämpfen sie nur als nützliche Idioten auf höheren Befehl gegen die Meinungsfreiheit und gegen die Realität? Scheinbar schützt ein Jurastudium vor Dummheit und Charakterlosigkeit nicht. Rechtsanwalt Michael C.Schneider in Frankfurt [Koran: Handbuch für die Vernichtung der Menschheit] scheint die rühmliche Ausnahme zu sein, die die Regel bestätigt. Die Namen dieser “Menschenrechtlerinnen” zu veröffentlichen ist doch nicht strafbar, oder?

Die Wehr schreibt:

Würden solche unanständige Menschen, wie diese Richterin und Staatsanwältin welche sind, auf die traditionelle islamische Art kulturell bereichert [überfallen, vergewaltigt, zusammengetreten,...], wie man es tagtäglich im Polizeibericht nachlesen kann, danach würde ihnen das Lachen und Kichern ganz sicher vergehen, wenn Sie auf der Intensivstation aufwachen, oder ihr Leben lang von Angstträumen geplagt werden.

Siehe auch:
Vera Lengsfeld: Was tun gegen die Große Koalition?
Migration: Auch die größte Mitmenschlichkeit hat Grenzen
Vera Lengsfeld: Große Koalition - die große Mogelpackung
Burhan Kesici: Deutschland in einen islamischen Staat verwandeln
Islamische Welt empört: Angola verbietet Islam
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