Gastbeitrag von Werner Sigel
Hessen hat die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde mit den christlichen Kirchen ohne jegliche Einschränkungen gleichgestellt, indem sie den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhielt. Diese Entscheidung ist äußerst fragwürdig. Wenn deren Lehre analysiert wird, dann kommt allzuviel grundgesetzwidriges heraus. Ausgerechnet ihre rückwärts gewandte Steinzeitlehre mit Kalifat und schriftlicher Eintrittserklärung war der Ausschlag, dass sie den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhielt.
Gestern meldeten die Zeitungen hier(welt.de), hier (sueddeutsche.de) und hier (rp-online.de) dass die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts zugesprochen bekam. Sie haben damit mit den christlichen Kirchen gleichgezogen. Ich selbst war auf vielen Tagungen (ich bin kein Christ), wo Juristen und auch ein Oberstaatsanwalt aus Hessen betonten, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Sie beriefen sich auf Absatz 140 GG der auf Absatz 136 bis 141 der Weimarer Verfassung von 1919 verweist und als schwierigstes juristisches Neuland bezeichnet wurde..
Der Leser möge bitte den fachlichen Unterschied auseinanderhalten, dass die Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Absatz 3 GG (sie erlaubt den Religionsunterricht) weitaus einfacher ist als die Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Angefangen hat es mit dem islamischen Religionsunterricht, der ab dem Schuljahr 2013/14 in Hessen angeboten wird. Zur Etablierung der DITIB und Ahmadiyya wurden je zwei Gefälligkeitsgutachten, siehe hier, vom hessischen Kultusministerium eingeholt, die ein absolutes Fake waren. Der CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer forderte im Landtag deren Veröffentlichung, wo er keinen Rückhalt in seiner Fraktion fand, viel Medienschelte erhielt und letztlich mangels Unterstützung seiner Fraktion seinen Ausschussposten aufgab.
Eine heutige Anfrage ergab, dass das Hessische Bildungsministerium die Veröffentlichung der Gutachten immer noch verweigert, mit dem Argument, dass es sich um ein “laufendes Verfahren” handeln würde. Das ist insofern ein Witz, da, nachdem der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht der Ahmadiyya genehmigt war, deren Vorsitzender Abdullah Uwe Wagishauser den nächsten Schritt tat und die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Kultusministerium erhielt. Das Ministerium betonte, dass es sich um einen reinen Verwaltungsakt handle und man keinen Ermessensspielraum gegeben habe. Demnach könnte man ja die vier Fakegutachen veröffentlichen, denke ich.
Auf der Webseite des Hessischen Kultusministeriums veröffentlichten Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn und Kultusministerin Nicola Beer folgendes. Ich befasse mich allerdings hier nur mit Ahmadiyya:
Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in Hessen ist in wesentlichen Kernelementen grundgesetzwidrig, wenn man das Kerncurriculum [Lehrplan, Unterrichtsstoff] dazu liest. Ich meine die fehlende Gleichberechtigung der Frau, also nur Gleichwertigkeit, das muslimische Familienrecht der Scharia, arrangierte Ehen, Kaufpreis einer Frau bei Heirat, also die sogenannte Mahr, die Mehrehe und das Kalifentum.
Lesen sie bitte hier das Kerncurriculum der Primarstufe für den Islamischen Religionsunterricht der Ahmadiyya. Sie finden auf den PDF-Seiten 18 und 30 die Betonung der Gleichwertigkeit von Mann und Frau. Das Wort Gleichberechtigung taucht nicht auf. Im islamwissenschaftlichen Kontext, der auch hier von den Ahmadiyyas wiedergegeben wird, bedeutet das, dass es keine Gleichberechtigung im Sinne unseres Grundgesetzes und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN von 1948 gibt. Gemeint ist ein Patriarchat und die Frau ist für Kinder, Küche und Herd zuständig. Das heikle Thema arrangierte Ehe ist im Kerncurriculum ausgespart, ebenso ihre Kalifatasdoktrin.
Auf der Homepage der Ahmadiyya lesen Sie, dass die Frauen gleichwertig sind, aber nicht gleichberechtigt. Sie seien dem Mann untergeordnet.
Auf ihrer Homepage wurde der Artikel über arrangierte Ehen unter Ahmadiyyas und die Mehrehe [Vielehe] zwischenzeitlich entfernt, ich besitze jedoch eine Sicherungskopie. Erstes [die arrangierte Ehe] wurde als der religiöse Regelfall dargestellt. Es wurde damit verteidigt, dass bei einer Ablehnung eines Kandidaten eben eine Kandidatenauswahl von drei Kandidaten präsentiert wird. Werden diese auch abgelehnt, dann beginnt eben die Repression, wozu es genug Beispiele gibt, das ist meine Antwort dazu. Die religiöse Begründung der Mehrehe würde den Rahmen sprengen, sie entspricht allerdings der muslimischen Standardbegründung.
Ferner wird hier das Khalifat propagiert [empfohlen, gefordert]. Wer sich tiefer rein kniet merkt, dass der Kalif doch über die weltliche schariakonforme Gesetzgebung wacht und die Behauptung, dass es sich lediglich um ein spirituelles Oberhaupt handle, lediglich eine Schutzbehauptung ist. [1]
Hiltrud Schröter schrieb hier zu Ahmadiyya.
Quelle: Hessen: Ahmadiyya-Gemeinde jetzt Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Meine Meinung:
Sind die einfach nur unwissend und haben sie keine Ahnung, wer oder was sich hinter der Ahmadiyya in Wirklichkeit verbirgt? Ich glaube nicht, daß einer der Politiker, der sich dafür eingesetzt hat, der Ahmadiyya den Status der Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhält, sich die Mühe gemacht hat, sich einmal kritisch mit der Ahmadiyya auseinander zu setzen. Wahrscheinlich haben sie sich in gutmenschlicher Naivität von den Muslimen einseifen lassen. Oder hat man sie bestochen?
Es ist unfassbar, wie unsere Politiker uns an den Islam verkaufen. Und der blöde deutsche Michel bekommt das nicht einmal mit. Er wird noch früh genug zu spüren bekommen, was es heißt in einem islamischen Staat zu leben. Obwohl andere Muslime [vor allem wohl die Sunniten] den Ahmadiyya die Kehle durchschneiden, weil sie nicht den „wahren“ Islam vertreten, sind die Ahmadiyya in mancher Beziehung ebenso radikal, wenn es z.B. um die Zwangsverheiratung geht. Wenn man wissen will, wer die Ahmadiyya wirklich sind, lese man sich am besten die Artikel von Dr. Hiltrud Schröter [unten] durch. Sie hat sich sehr ausführlich mit ihnen beschäftigt und ihnen die Maske vom Gesicht gerissen, sagt unser Hausmeister.
Sabatina James hatte jüngst mit Ahmadiyya-Mitgliedern auf einer Tagung zu „Gewalt in Migrantenfamilien“ zu tun. Dort platzte ihr der Kragen, als jemand vortrug, wie friedliebend der Islam sei. Das Leben des Propheten sei ein Modell an Frömmigkeit und Güte. Zwangsehen kämen kaum vor. Der Prophet würde das untersagen. Sabatina sprang auf: „Wir haben ein Mädchen von euch befreit“, rief sie. „Sie wollte sich nicht in der Nähe eurer Moschee treffen, weil sie Angst hatte“ Und seine [Mohammeds] Aischa habe der Prophet geheiratet, als sie sechs Jahre alt war. Daraufhin habe der Islamwissenschaftler protestiert: „Nein, sie war neun.“ Sabatina schüttelte sich vor Lachen.
Babieca schreibt:
Sehr schöner Beitrag, der das Wesentliche zur Ahmadiya, Religionsunterricht und Hessens Einknicken (massiv durchgeprügelt von “Justiz- und Integrationsminister” Jörg Uwe Hahn (FDP) und Kultusministerin Nicola Beer (FDP) bis hin zum Körperschaftsgeschenk zusammenfaßt. Übrigens sind selbst die Grünen angesäuert, daß die Gutachten, auf die sich dieses Hopplahop gründet, bis heute nicht veröffentlicht sind. A propos FDP: Ich sach nur Dieter Rippel (München)…[ein spezieller „Freund“ von Michael Stürzenberger und der Partei „Die Freiheit“]
futschischreibt:
Mir wird Angst und Bange, wenn ich so etwas lese und merke, wie die faschistische Ideologie des Islams wie der Wolf im Schafsfell unaufhaltsam unsere Gesellschaft und unsere Verfassung und Grundordnung unterwandert und ausser Kraft setzt. [2] Ich bin als Hamburger noch schockiert, dass der Senat der Stadt Hamburg Verträge mit dem Mohammedanern abschliesst, bald Islam in unseren Schulen Unterrichtsfach wird und wir bald auch mohammedanische Feiertage ertragen müssen. Außerdem wird dann womöglich noch das indoktrinierende Geplärre eines Moslems von einem Minarett zu hören sein.
Gibt es keine Möglichkeit, gegen diese eklatanten Rechtsverstöße zu klagen? Dann müßten sich diese Verräter am deutschen Volk klar zu ihrem verachtenswerten Handeln bekennen. Ich würde mich sehr gern an der finanziellen Unterstützung der Klage beteiligen. Eventuell die Rechtsanwaltskanzlei PWB Jena, die auch Herrn Stürzenberger vertritt. Hier wurde rechtswidrig die Tür zur Hölle geöffnet. Mir wird Angst und Bange. Sehen diese Irren nicht, was Moslems mit Andersgläubigen WELTWEIT korankonform so anstellen, sobald sie in Mehrheitspositionen sind? Völlig unfassbar. Ich hoffe, diese Leute werden wirklich mal zur persönlichen Rechenschaft gezogen. Und bitte!! Nie mehr eine der etablierten Parteien von CDUCSUFDPSPDGrüne, Linke, Piraten oder FreieWähler wählen. Konsequent abwählen!! Wenn einem Frieden, Zukunft und Heimat etwas sagen. Der Islam, DIE Geisel der Menschheit, wie Attatürk richtig erkannt hat. Und viele, viele andere.
Siehe auch:
Dr. Hiltrud Schröter über die Ahmadiyya-Bewegung des Islam
Dr. Hiltrud Schröter: Ahmadiyya ist eine totalitäre Politreligion
Dr. Hiltrud Schröter: Die Ahmadiyya und ihr Feidbild Christentum
Dr. Hiltrud Schröter: Die Ahmadiyya-Bewegung des Islam
Oldenburg: Pakistanischer Ahmadiyya-Anhänger schlachtet eig. Tochter ab
Hessen hat die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde mit den christlichen Kirchen ohne jegliche Einschränkungen gleichgestellt, indem sie den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhielt. Diese Entscheidung ist äußerst fragwürdig. Wenn deren Lehre analysiert wird, dann kommt allzuviel grundgesetzwidriges heraus. Ausgerechnet ihre rückwärts gewandte Steinzeitlehre mit Kalifat und schriftlicher Eintrittserklärung war der Ausschlag, dass sie den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhielt.
Gestern meldeten die Zeitungen hier(welt.de), hier (sueddeutsche.de) und hier (rp-online.de) dass die Ahmadiyya-Gemeinde in Hessen den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts zugesprochen bekam. Sie haben damit mit den christlichen Kirchen gleichgezogen. Ich selbst war auf vielen Tagungen (ich bin kein Christ), wo Juristen und auch ein Oberstaatsanwalt aus Hessen betonten, dass die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Sie beriefen sich auf Absatz 140 GG der auf Absatz 136 bis 141 der Weimarer Verfassung von 1919 verweist und als schwierigstes juristisches Neuland bezeichnet wurde..
Der Leser möge bitte den fachlichen Unterschied auseinanderhalten, dass die Anerkennung als Religionsgemeinschaft nach Artikel 7 Absatz 3 GG (sie erlaubt den Religionsunterricht) weitaus einfacher ist als die Anerkennung als Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Angefangen hat es mit dem islamischen Religionsunterricht, der ab dem Schuljahr 2013/14 in Hessen angeboten wird. Zur Etablierung der DITIB und Ahmadiyya wurden je zwei Gefälligkeitsgutachten, siehe hier, vom hessischen Kultusministerium eingeholt, die ein absolutes Fake waren. Der CDU-Abgeordnete Hans-Jürgen Irmer forderte im Landtag deren Veröffentlichung, wo er keinen Rückhalt in seiner Fraktion fand, viel Medienschelte erhielt und letztlich mangels Unterstützung seiner Fraktion seinen Ausschussposten aufgab.
Eine heutige Anfrage ergab, dass das Hessische Bildungsministerium die Veröffentlichung der Gutachten immer noch verweigert, mit dem Argument, dass es sich um ein “laufendes Verfahren” handeln würde. Das ist insofern ein Witz, da, nachdem der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht der Ahmadiyya genehmigt war, deren Vorsitzender Abdullah Uwe Wagishauser den nächsten Schritt tat und die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts vom Kultusministerium erhielt. Das Ministerium betonte, dass es sich um einen reinen Verwaltungsakt handle und man keinen Ermessensspielraum gegeben habe. Demnach könnte man ja die vier Fakegutachen veröffentlichen, denke ich.
Auf der Webseite des Hessischen Kultusministeriums veröffentlichten Integrationsminister Jörg-Uwe Hahn und Kultusministerin Nicola Beer folgendes. Ich befasse mich allerdings hier nur mit Ahmadiyya:
Im September 2011 hat das HKM [Hessische Kultur-Ministerium] zwei Gutachten-Aufträge erteilt, [...] Prof. Dr. Jamal Malik [geboren in Pakistan], Universität Erfurt, zu Ahmadiyya. Gegenstand der Begutachtung war jeweils die Frage, ob die Antragsteller aus islamwissenschaftlicher Perspektive und in tatsächlicher Hinsicht als Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes zu betrachten sind.Dabei ist explizit keine Rede von Artikel 140 des GG. Trotzdem werden diese Fakegutachten aus meiner Sicht rechtswidrig auf Artikel 140 GG ausgedehnt. Ich denke, die Veröffentlichung der Fakegutachten sollte eingeklagt werden, da der vorgeschobene Vorwand nicht mehr Gültigkeit hat.
Hieran anknüpfend hat der Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Gerhard Robbers, Universität Trier, die Frage geprüft, ob die Antragsteller nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes als Partner des Staates für die Durchführung von islamischem Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Hessen geeignet sind.
Alle vier Gutachten, islamwissenschaftliche und staatskirchenrechtliche, liegen, so Kultusministerin Nicola Beer, jetzt vor: „Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Antragstellern um Religionsgemeinschaften im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG handelt und dass beide als Kooperationspartner für die Erteilung bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts geeignet sind.“
Prof. Dr. Robbers führt unter anderem aus, dass der bekenntnisorientierte Religionsunterricht kein Privileg der großen Kirchen sei, dass der verfassungsrechtliche Gewährleistungsgehalt auch für nichtchristliche Religionen gelte.
Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht in Hessen ist in wesentlichen Kernelementen grundgesetzwidrig, wenn man das Kerncurriculum [Lehrplan, Unterrichtsstoff] dazu liest. Ich meine die fehlende Gleichberechtigung der Frau, also nur Gleichwertigkeit, das muslimische Familienrecht der Scharia, arrangierte Ehen, Kaufpreis einer Frau bei Heirat, also die sogenannte Mahr, die Mehrehe und das Kalifentum.
Lesen sie bitte hier das Kerncurriculum der Primarstufe für den Islamischen Religionsunterricht der Ahmadiyya. Sie finden auf den PDF-Seiten 18 und 30 die Betonung der Gleichwertigkeit von Mann und Frau. Das Wort Gleichberechtigung taucht nicht auf. Im islamwissenschaftlichen Kontext, der auch hier von den Ahmadiyyas wiedergegeben wird, bedeutet das, dass es keine Gleichberechtigung im Sinne unseres Grundgesetzes und der Allgemeinen Menschenrechtserklärung der UN von 1948 gibt. Gemeint ist ein Patriarchat und die Frau ist für Kinder, Küche und Herd zuständig. Das heikle Thema arrangierte Ehe ist im Kerncurriculum ausgespart, ebenso ihre Kalifatasdoktrin.
Auf der Homepage der Ahmadiyya lesen Sie, dass die Frauen gleichwertig sind, aber nicht gleichberechtigt. Sie seien dem Mann untergeordnet.
Auf ihrer Homepage wurde der Artikel über arrangierte Ehen unter Ahmadiyyas und die Mehrehe [Vielehe] zwischenzeitlich entfernt, ich besitze jedoch eine Sicherungskopie. Erstes [die arrangierte Ehe] wurde als der religiöse Regelfall dargestellt. Es wurde damit verteidigt, dass bei einer Ablehnung eines Kandidaten eben eine Kandidatenauswahl von drei Kandidaten präsentiert wird. Werden diese auch abgelehnt, dann beginnt eben die Repression, wozu es genug Beispiele gibt, das ist meine Antwort dazu. Die religiöse Begründung der Mehrehe würde den Rahmen sprengen, sie entspricht allerdings der muslimischen Standardbegründung.
Ferner wird hier das Khalifat propagiert [empfohlen, gefordert]. Wer sich tiefer rein kniet merkt, dass der Kalif doch über die weltliche schariakonforme Gesetzgebung wacht und die Behauptung, dass es sich lediglich um ein spirituelles Oberhaupt handle, lediglich eine Schutzbehauptung ist. [1]
[1] Mit anderen Worten, es findet keine Trennung von Religion und Politik statt. Der Kalif entscheidet über alles. Die Justiz entscheidet also nicht nach dem Grundgesetz, sondern nach der islamischen Scharia.Die Ahmadiyyas müssen beim Eintritt eine schriftliche Erklärung unterschreiben, die Bai´at, die eher ein lebenslanges Treuegelübde ist und über die sie selbst schreiben: „Dieses Bai’at bedeutet in Wirklichkeit, sein Selbst zu verkaufen“. Von Austrittsmöglichkeit las ich auf deren Homepage allerdings nichts, obwohl Abdullah Uwe Wagishauser der Süddeutschen Zeitunggegenüber die Austrittsmöglichkeit betonte. [Taqiyya = List, Täuschung = traue keinem Moslem. Wenn sie erst einmal das haben, was sie wollen, schmeissen sie die Toleranten raus und lehren den „wahren“ Islam.]
Hiltrud Schröter schrieb hier zu Ahmadiyya.
„Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass Ahmadiyya groteskerweise deshalb den Status einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhielt, da sie eine rückwärts gewandte Steinzeitlehre mit Kalifat, Hierarchie und schriftlicher Eintrittserklärung haben. Fehlende Hierarchie und eine fehlende formelle Ein- und Austrittserklärung wurde immer als Begründug für Absatz 140 GG angeführt und am Islam beanstandet. Betont die DITIB, dass sie auch hierarchisch gegliedert ist und ihre Befehle von der Dyanet [türkische Religionsbehörde] aus der Türkei, sprich, von Erdogan, bekommt und man formell beitreten muss (vielleicht genügt die Shahada[islamisches Glaubensbekenntnis]), dann erhält sie vermutlich auch bald den Status einer Körperschaft des ÖffentlichenRechts.“Die Anmerkungen in eckigen Klammern sind vom Admin.
Quelle: Hessen: Ahmadiyya-Gemeinde jetzt Körperschaft des Öffentlichen Rechts
Meine Meinung:
Sind die einfach nur unwissend und haben sie keine Ahnung, wer oder was sich hinter der Ahmadiyya in Wirklichkeit verbirgt? Ich glaube nicht, daß einer der Politiker, der sich dafür eingesetzt hat, der Ahmadiyya den Status der Körperschaft des Öffentlichen Rechts erhält, sich die Mühe gemacht hat, sich einmal kritisch mit der Ahmadiyya auseinander zu setzen. Wahrscheinlich haben sie sich in gutmenschlicher Naivität von den Muslimen einseifen lassen. Oder hat man sie bestochen?
Es ist unfassbar, wie unsere Politiker uns an den Islam verkaufen. Und der blöde deutsche Michel bekommt das nicht einmal mit. Er wird noch früh genug zu spüren bekommen, was es heißt in einem islamischen Staat zu leben. Obwohl andere Muslime [vor allem wohl die Sunniten] den Ahmadiyya die Kehle durchschneiden, weil sie nicht den „wahren“ Islam vertreten, sind die Ahmadiyya in mancher Beziehung ebenso radikal, wenn es z.B. um die Zwangsverheiratung geht. Wenn man wissen will, wer die Ahmadiyya wirklich sind, lese man sich am besten die Artikel von Dr. Hiltrud Schröter [unten] durch. Sie hat sich sehr ausführlich mit ihnen beschäftigt und ihnen die Maske vom Gesicht gerissen, sagt unser Hausmeister.
Sabatina James hatte jüngst mit Ahmadiyya-Mitgliedern auf einer Tagung zu „Gewalt in Migrantenfamilien“ zu tun. Dort platzte ihr der Kragen, als jemand vortrug, wie friedliebend der Islam sei. Das Leben des Propheten sei ein Modell an Frömmigkeit und Güte. Zwangsehen kämen kaum vor. Der Prophet würde das untersagen. Sabatina sprang auf: „Wir haben ein Mädchen von euch befreit“, rief sie. „Sie wollte sich nicht in der Nähe eurer Moschee treffen, weil sie Angst hatte“ Und seine [Mohammeds] Aischa habe der Prophet geheiratet, als sie sechs Jahre alt war. Daraufhin habe der Islamwissenschaftler protestiert: „Nein, sie war neun.“ Sabatina schüttelte sich vor Lachen.
Babieca schreibt:
Sehr schöner Beitrag, der das Wesentliche zur Ahmadiya, Religionsunterricht und Hessens Einknicken (massiv durchgeprügelt von “Justiz- und Integrationsminister” Jörg Uwe Hahn (FDP) und Kultusministerin Nicola Beer (FDP) bis hin zum Körperschaftsgeschenk zusammenfaßt. Übrigens sind selbst die Grünen angesäuert, daß die Gutachten, auf die sich dieses Hopplahop gründet, bis heute nicht veröffentlicht sind. A propos FDP: Ich sach nur Dieter Rippel (München)…[ein spezieller „Freund“ von Michael Stürzenberger und der Partei „Die Freiheit“]
futschischreibt:
Mir wird Angst und Bange, wenn ich so etwas lese und merke, wie die faschistische Ideologie des Islams wie der Wolf im Schafsfell unaufhaltsam unsere Gesellschaft und unsere Verfassung und Grundordnung unterwandert und ausser Kraft setzt. [2] Ich bin als Hamburger noch schockiert, dass der Senat der Stadt Hamburg Verträge mit dem Mohammedanern abschliesst, bald Islam in unseren Schulen Unterrichtsfach wird und wir bald auch mohammedanische Feiertage ertragen müssen. Außerdem wird dann womöglich noch das indoktrinierende Geplärre eines Moslems von einem Minarett zu hören sein.
[2] Es ist nicht der Islam, der unser Grundgesetz außer Kraft setzt, sondern es sind (geisteskranke oder bestochene) „Wissenschaftler“, die Gefälligkeitsgutachten schreiben und es sind unwissende, geisteskranke oder bestochene Politiker der etablierten Parteien, die den Muslimen in den Arsch kriechen und uns an den Islam verraten (verkaufen).Was können wir gegen diese scheinbar unaufhaltsame Assimilierung [Eroberung] tun? Und das treibt mir die Wut in den Bauch, wenn ich dann wieder in der Glotze irgend einen Kulturbereicherer sehe, der Forderungen stellt und das politische Establishment sofort beflissen alles in Bewegung setzt, um diese Forderungen zu erfüllen. Es geht schon in unseren Kindergärten los, wo wegen der Kulturbereichererkinder keine [Schweine-]Würstchen oder Salamipizza mehr gegessen werden darf, weil ja dressierten Kinder ja nur Halal essen dürfen. Und so geht es über all weiter, in den Schulen, im Schwimmuntericht, in der Uni und an den Arbeitsplätzen wo wieder irgendwelche Moslems ihren “Gebetsraum ” einklagen um dann alle Paar Stunden ihren Hintern nach obern zu recken. Es kotzt mich an! [3]
[3] Wie es z.B. in den englischen Schulen weitergeht, hat Prof. Soeren Kern sehr gut beschreiben: Der Islam erobert die britischen Schulenspiegel66schreibt:
Gibt es keine Möglichkeit, gegen diese eklatanten Rechtsverstöße zu klagen? Dann müßten sich diese Verräter am deutschen Volk klar zu ihrem verachtenswerten Handeln bekennen. Ich würde mich sehr gern an der finanziellen Unterstützung der Klage beteiligen. Eventuell die Rechtsanwaltskanzlei PWB Jena, die auch Herrn Stürzenberger vertritt. Hier wurde rechtswidrig die Tür zur Hölle geöffnet. Mir wird Angst und Bange. Sehen diese Irren nicht, was Moslems mit Andersgläubigen WELTWEIT korankonform so anstellen, sobald sie in Mehrheitspositionen sind? Völlig unfassbar. Ich hoffe, diese Leute werden wirklich mal zur persönlichen Rechenschaft gezogen. Und bitte!! Nie mehr eine der etablierten Parteien von CDUCSUFDPSPDGrüne, Linke, Piraten oder FreieWähler wählen. Konsequent abwählen!! Wenn einem Frieden, Zukunft und Heimat etwas sagen. Der Islam, DIE Geisel der Menschheit, wie Attatürk richtig erkannt hat. Und viele, viele andere.
Siehe auch:
Dr. Hiltrud Schröter über die Ahmadiyya-Bewegung des Islam
Dr. Hiltrud Schröter: Ahmadiyya ist eine totalitäre Politreligion
Dr. Hiltrud Schröter: Die Ahmadiyya und ihr Feidbild Christentum
Dr. Hiltrud Schröter: Die Ahmadiyya-Bewegung des Islam
Oldenburg: Pakistanischer Ahmadiyya-Anhänger schlachtet eig. Tochter ab