Unser linkes Bundesverfassungsgericht fällt immer mehr krumme Urteile. Eine
Quelle: Verfassungsgericht erlaubt “Fck Cps”
Der boese Wolf [#5] schreibt:
Frage an Radio Eriwan: Wie würde das “Verfassungsgericht” urteilen, wenn ich ein T-Shirt mit der Aufschrift “Fck Allah” trage? Fällt das auch unter Meinungsfreiheit oder wird das “Verfassungsgericht” in devot-demütiger Haltung vor dem religiösen Faschismus von Faschismusphemie … äh … Blasphemie sprechen?
Haudraufundschlus [#19] schreibt:
In Berlin wurde das Verfahren gegen einen linksextremen Kretin eingestellt, der Katholiken immer wieder als „Kinderf*****sekte“ beleidigt. Der tut das bis heute ganz ungeniert. (Schockwellenreiter.de) Auf der anderen Seite wird gegen einen Pfarrer ermittelt, der gemeinsame Gottesdienste mit Muslimen ablehnt. Und nun dies. Ergibt alles zusammen ein Bild. Kein schönes.
sarkarthw14 [#39]
So ungewöhnlich ist das Urteil des BVerfG auch wieder nicht. Ich will es kurz machen. Eine Beleidigung im Sinne des Strafrechts verlangt eine ganz bestimmte Person mit Vor- und Nachnamen, d.h. die ”personalisierte Zuordnung“, denn nur eine bezeichnete Person kann beleidigt werden. Da sind auch schon Moslems vorm Gericht gescheitert, die sich durch die Islamkritk beleidigt gefühlt haben.
GrundGesetzWatch [#61] schreibt:
Hier die Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht:
Hier der komplette Urteilstext vom Bundesverfassungsgericht:
Nach den dargelegten Maßstäben reicht es nicht aus, dass die örtlichen Polizeikräfte eine Teilgruppe aller Polizisten und Polizistinnen sind. Vielmehr bedarf es einer personalisierenden Zuordnung, für die hier nichts ersichtlich ist. Es kann nicht angenommen werden, dass die dem Anstecker zu entnehmende Äußerung allein durch das Aufeinandertreffen der Beschwerdeführerin mit den kontrollierenden Polizeibeamten einen objektiv auf diese konkretisierten Aussagegehalt gewonnen hat……FCK BVG
Noch ein klein wenig OT:
lorbas [#16] schreibt:
Bremen: "Antanzdiebstahl" - minderjährige tanzende Flüchtlinge rauben Passanten ausBremen und die “Dankbarkeit” der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, kurz MUFL
Daran erkennt man doch die gewalttätige und kriminelle Neger-Kultur …
So siehts halt aus wenn man sich artfremde Kulturen ins Land holt! ;-(
Ich fasse es nicht.
Eine Häufung von Raubdelikten und sogenannten Antanzdiebstählen im gesamten Stadtgebiet hat die Bremer Polizei am vergangenen Wochenende beschäftigt. Wie die Polizei berichtet, traten dabei in mehreren Fällen unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Tatverdächtige in Erscheinung. Die Irritation des Bremers nutzte der Täter, um diesem das Portemonnaie aus der Jacke zu ziehen. Der 15-Jährige konnte mithilfe von Personenbeschreibungen später von Polizisten aufgegriffen und zur Wache gebracht werden.Wenn doch nur einmal der Rechtsstaat durchgreifen würde.
Dort war die Geschichte aber noch nicht zu Ende. Der Tatverdächtige sperrte sich massiv gegen polizeiliche Maßnahmen, bespuckte einen Beamten und randalierte mit einem Feuerlöscher. Nach Absprache mit dem Kinder- und Jugendnotdienst wurde er später aber wieder entlassen Als der Minderjährige nachts von Beamten ein weiteres Mal angetroffen wurde und sich nicht ausweisen konnte, wurde er erneut mitgenommen. Auch dieses Mal wehrte er sich und verpasste einem Beamten einen Faustschlag. Der Jugendnotdienst nahm den Jungen in seine Obhut.
Polizei Bremen: POL-HB: Nr.: 0263 – 12-jähriger Antänzer gefasstSiehe auch:
Bremen (ots) Ort: Bremen-Mitte, An der Weide und Löningstraße Zeit: 25.04.15, 2 und 2.15 Uhr Am Wochenende registrierte die Polizei Bremen eine Häufung von Raubdelikten und sogenannten Antanzdiebstählen im gesamten Stadtgebiet. Dabei traten immer wieder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge als Tatverdächtige in Erscheinung. Folgender Fall ereignete sich in der Nacht zu Samstag in …
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