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Aachen: Kopftuchstreit im Fitnessstudio!

Von Verena B., Bonn


In Sport- und sonstigen Vereinen sollten bekanntlich Gespräche über Politik und Religion tunlichst vermieden werden, denn beim Hobby will man Spaß haben und sich erholen. Das war auch in der Aachener Selection Fitnessstudiokette der Fall. Dort trainieren demzufolge keine Nonnen in Nonnentracht oder Bischöfe mit Bischofsmützen und auch keine Männer mit Hakenkreuzsymbolen. Nachdem eine muslimische Kampfamazone mit religiösem Kopftuch, dem Wahrzeichen des Scharia-Islams, Einzug in die Sporthalle hielt, führte das zu Irritationen, worauf der Studiobetreiber Emine plötzlich mitteilte, dass sich seine Kunden durch die islamische Kopfbedeckung belästigt und abgeschreckt fühlten und der Dame kündigte.

Die Religionsfanatikerin empfand das als Diskriminierung, vor allem, weil sie ja mit ihrem Kopftuch etwas Besseres ist als westlich-dekadente Frauen mit der falschen oder gar keiner Religion.

Allerdings hatte man der korangläubigen, keuschen Emine Tulcan (die eigentlich anders heißt) vor der Vertragsunterzeichnung zugesagt, dass das Kopftuch kein Problem sei. Frau Tulcan kam also mit ihrem verfassungsfeindlichen Kopfputz ins Studio, den sie dann im Frauenstudio ablegte, weil sie sich dort nicht von männlichen Sexmonstern belästigt fühlen musste. Beim Verlassen des Studios friemelte sie sich dann das gute Stück dann ordnungsgemäß wieder um ihren Kopf.

Die Aachener Nachrichten stürzten sich mal wieder hocherfreut auf diese Geschichte und titeln: „Diskriminierung als Geschäftsmodell“. Was erlaubt sich also dieser Studio-Betreiber, der sein Hausrecht wahrnimmt, ebenso wie es der Imam tut, der ihm nicht genehme Personen mit demokratischem Wertesystem bei Dialog-Veranstaltungen aus der Moschee rauswirft oder israelfeindliche Kirchenfürsten, die Israel-Sympathisanten ebenfalls gar nicht erst zu ihren Veranstaltungen zulassen und durch die Polizei entfernen lassen?

Emine Tulcan wandte sich also an das Aachener Gleichbehandlungsbüro. Deren Leiterin, Isabel Teller, berichtete, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handele. Diskriminierung von Menschen mit Migrationshintergrund gebe es nicht nur bei Fitnessstudios, sondern auch am Eingang von Diskotheken oder etwa bei der Wohnungs- oder Jobsuche. Das Problem sei, dass viele nicht wissen, dass es Beratungsstellen wie das Gleichbehandlungsbüro überhaupt gibt. Deswegen erfahre man natürlich längst nicht von allen Fällen, und diese Probleme gebe es nicht nur in Aachen, sondern in der ganzen Bundesrepublik, vor allem in Köln, Berlin, Hamburg und Duisburg.

Als Gipfel der Unverschämtheit empfand es Frau Teller wohl, dass im Rahmen eines Ausbildungsmoduls zum Fitnesstrainer bei der Industrie- und Handelskammer Aachen schriftliche Ratschläge zum Umgang mit „problematischen Bewerbern“ verteilt wurden. Wer diese problematischen Bewerber sind, sagte sie nicht. Die damalige Vorsitzende des Bad Godesberger Turnvereins sagte es der Autorin einmal unverblümt und wütend: Es seien die Kopftuchfrauen, die permanent Ärger während der Ausbildung zur Übungsleiterin und danach machen, weil sie keine Männer trainieren wollen und dauernd religiöse Sonderrechte für sich beanspruchen.

Dann zog Frau Tulcan vor Gericht. „Mit mir hat der Inhaber eine harte Nuss erwischt“, sagte sie mit unverkennbarer Genugtuung. Die Mühe lohnte sich: Das Gericht bestätigte einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Imageschäden als Begründung würden das Handeln des Betreibers sachlich nicht rechtfertigen, heißt es im Urteil, wie das Amtsgericht der Aachener Zeitung bestätigte. Außerdem habe der Beklagte weder im persönlichen Gespräch noch vor Gericht Verständnis und Interesse am Persönlichkeitsrecht der Muslima gezeigt, bemängelten Tulcan und ihr Anwalt. Die Muslimin bekam 500 Euro Schadenersatz zugesprochen, die Kosten für den im Voraus bezahlten Zweijahresvertrag mussten ihr zurückerstattet werden.

Die Aachener Zeitung befragte Richard Heinen, Geschäftsführer beider Fitnessstudios, warum das Unternehmen eine Rechtsverletzung aus Angst vor einem Imageverlust in Kauf genommen habe. In dessen schriftlicher Antwort heißt es: „Richtig ist, dass die Firma Selection Fitness (…) sich dem liberalen Gedanken verpflichtet fühlt. Dies bedeutet, dass wir aus grundsätzlichen Erwägungen von unseren Kunden erwarten, dass sie sich während ihres Aufenthalts bei uns jeglicher politischer und religiöser Statements enthalten.“

Als Emine Tulcan ihren Vertrag unterzeichnete, war dies allerdings nicht in der Hausordnung festgehalten. Erst infolge des Urteilsspruchs hat der Betreiber die Vertragsregelungen umformuliert. Nun ist es innerhalb des gesamten Gebäudes nicht erlaubt, „politische oder religiöse Symbole“ zu tragen, und nicht mehr nur im Trainingsraum.

Es stellt sich die Frage, wie weit die Moslemfrauen in Zukunft noch gehen werden. In einem Godesberger Fitnessstudio erschien eine Muslimin zunächst im einfachen Kopftuch (Stufe eins der Provokation), kurze Zeit später im Hidschab (Kopftuch, das auch den Hals bedeckt, Stufe zwei der Provokation). Stufe drei wäre dann der Zweiteiler Al-Amira (ein Stück Stoff umhüllt den Kopf, ein anderer wird eng um die Schulter gelegt). Dann käme Stufe vier: der Chimar (mantelartiger Schleier, der bis zur Taille reicht), dann Stufe fünf: der Tschador (Ganzkörperschleier). Stufe sechs ist die Schlitzmaske mit langem Kleid und Stufe sieben: hurra, die Burka mit dem Gesichtsgitter.

In Bad Godesberg wurden aber auch schon Frauen gesichtet, bei denen das Gesichtstuch nicht einmal geschlitzt ist, sondern der Stoff im Augenbereich lediglich etwas dünner ist. Der absolute Gau sind vollkommen undurchlässige schwarze Gesichtsschleier, unter denen die Frauen gar nichts mehr sehen und sich eigentlich nur noch mit Blindenhunden fortbewegen können. Sehr attraktiv und kommod [schmucklos, dezent] sind auch die aus Metall oder Horn bestehenden Gestelle, die sich die allerfrömmsten Frauen zur Befestigung des Schleiers aufs Gesicht klemmen. Selbstverständlich tragen diese eleganten Damen auch Handschuhe, und zwar nicht nur im Winter.

Das Urteil ist ein schöner Erfolg für Frau Tulcan, auch wenn sie sich jetzt ein anderes Studio suchen muss. Wir begrüßen das neue Geschäftsmodell des Herrn Heinen, der koranes und verfassungsfeindliches Gedankengut in und auf dem Kopf in seinem Studio nicht duldet und wünschen ihm weiterhin viel Erfolg. Hoffentlich haben die anderen Studiobetreiber aus diesem Vorfall gelernt und ebenfalls eine entsprechende Hausordnung erstellt. Schließlich sind wir für jede Oase dankbar, wo uns die Kopftücher nicht ständig aufstoßen – und da gibt es außer Kirchen, Friedhöfen, Museen und Buchhandlungen leider nicht mehr allzu viele!

Quelle: Aachen: Kopftuchstreit im Fitnessstudio!

gonger [#10] schreibt:

In meiner ehemaligen Stammkneipe hat ein Neger unverhohlen gedroht, die Wirtin anzuzeigen, wenn sie ihn nicht bedient… Fazit : Die anderen Stammgäste gingen, der Neger blieb und die Wirtin stand ohne Einnahme da, aus Angst vor einem Bußgeld.

Martin Schmitt [#57] schreibt:

Das Gerichtsurteil ist eine Warnung an Fitnessclubbesitzer und Arbeitgeber. Ich habe einen Fitnessclubbesitzer gekannt, der schließen mußte. Er war tolerant gegenüber einer bestimmten Glaubensgruppe [Muslimen], die gerne Frauen aus anderen Glaubenskreisen belästigt. Alle zivilisierten und zahlenden Mitglieder sind weggelaufen.

Siehe auch:
Henryk M. Broder: Wir sind schuld an Allem!
Dr. Udo Ulfkotte: Tabuthema der Woche: Vergewaltigung durch Asylanten
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