“Der Leiter der KZ-Gedenkstätte Buchenwald, Volkhard Knigge, hat der “Alternative für Deutschland” (AfD) vorgeworfen, den “geschichtspolitischen Konsens der demokratischen Parteien” aufzukündigen. Der Hintergrund: Die AfD-Fraktion in Thüringen wollte am Holocaust-Gedenktag in der Gedenkstätte einen Kranz mit einer umstrittenen Inschrift niederlegen.
In der Formulierung der AfD wurden die “Opfer des Konzentrations- und Speziallagers Buchenwald” in einem Satz genannt. Knigge sah darin den Versuch, “die Opfer des Stalinismus und des NS-Regimes gleichzusetzen” – und das ausgerechnet am 27. Januar, dem Tag der Befreiung von Auschwitz.”
Und zum Schluss heißt es in der “Welt”: “Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihren Vorschlag auch nach Protesten überlebender KZ-Häftlinge inzwischen zurückgezogen.
Die neue Inschrift lautet nun: “In stillem Gedenken”. Auch dieser Text erfülle ihn mit “leisem Entsetzen”, sagte Knigge. Er falle gegen alles zurück, was es selbst in der frühen bundesdeutschen Gedenkkultur gegeben habe.”
Unbestreitbar ist: Nach der “Befreiung” Teil-Deutschlands durch die Rote Armee wurde das KZ Buchenwald schon 1945 von den Sowjets weiter genutzt, als Spezial-Lager für Nazis oder solche, die man dafür hielt. Hier wurde willkürlich eingeliefert, wer im Weg stand, oft auch aufgrund von Denunziationen. Und dann wurde auch hier gestorben, an Kälte, Unterernährung, Krankheiten. Wie es sich für “Täter” gehört? >>> weiterlesen
Noch ein klein wenig OT:
Frankreich: Verurteilten Terroristen darf Staatsbürgerschaft entzogen werden
Der Entzug der französischen Staatsbürgerschaft wegen terroristischer Straftaten ist rechtens. Verurteilte dürfen aber nicht staatenlos werden.
Franzosen, die wegen Terrorvergehen verurteilt worden sind, kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das urteilte der französische Verfassungsrat in Paris und erklärte eine entsprechende Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch fürverfassungskonform. Das Gesetz erlaubt den Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Die Verurteilten müssen allerdings einen zweiten Pass besitzen, um durch den Entzug nicht staatenlos zu werden. >>> weiterlesen
Meine Meinung:
Was heisst hier, die Verurteilten dürfen nicht staatenlos werden? Heisst das, sie dürfen sich weiterhin in Freiheit bewegen und weitere Terroranschläge planen oder ausführen? Wenn diese Islamisten ihre Personalausweise oder Reisepässe vernichtet haben, dann ist das ihre eigene Schuld. Man sollte sie nicht weiter in Freiheit leben lassen, weil von ihnen weiterhin Gefahr zu befürchten ist. Also entzieht man ihnen sämtliche sozialen Leistungen und schickt sie in Haft. Dort fällt ihnen bestimmt wieder ein, welches ihr Heimatland ist. Weigert sich das Heimatland, diese Täter wieder aufzunehmen, dann ist die Politik gefragt. Und wieso läßt man überhaupt Terroristen wieder in Europa einreisen, wenn sie sich einer terroristischen Gruppe im Nahen Osten oder irgendwo anders auf der Welt angeschlossen haben? Solche Islamisten haben in Europa nichts zu suchen. Ihnen sollte die Einreise verwehrt werden.
Die Illusion des Appeasement - Europas Politik gegenüber Extremisten gescheitert
Auch in die Schweiz kam der Terror. Im Februar 1969 fordert ein palästinensischer Anschlag auf ein israelisches Linienflugzeug am Flughafen Kloten zwei Tote. Im Februar 1970 explodiert auf dem Swissair-Flug SR330 eine palästinensische Bombe, alle 47 Insassen kommen ums Leben. Im September des gleichen Jahres entführen Terroristen der „Volksfront zur Befreiung Palästinas” drei Flugzeuge, darunter eines der Swissair.
Die drei palästinensischen Attentate erschütterten die kriegsunversehrte Schweiz in den Grundfesten und verleiteten die damalige Bundesregierung zu einem fatalen Fehler: Sie kooperierte mit den muslimischen Terroristen. Aus Angst vor einem „Racheakt” der Palästinenser wurde in einer geheimen Krisensitzung beschlossen, allfälligen Forderungen der Entführer „unverzüglich stattzugeben”.
Als Rechtfertigung für die Freilassung der muslimischen Terroristen führte der Bundesrat „humanitäre Gründe” an. Der Zürcher Rechtsanwalt und Publizist Manfred Kuhn entgegnete damals: „Wir wurden zu einem rechtsfreien Raum. Das bedeutet nicht Humanität, sondern Barbarei und Anarchie.” (Nachzulesen in der vierteiligen Serie „Arabischer Terror in der Schweiz” von Marcel Gyr/NZZ.)
In einer Zurschaustellung eklatanter historischer Ignoranz und unter demselben fadenscheinigen Vorwand der „Humanität” unterstützt die heutige Bundesregierung palästinensischen Terror mit Hunderten Millionen an Schweizer Steuergeldern. >>> weiterlesen
Siehe auch:
Berlin: 19-Jähriger verbrannte Lebensgefährtin Maria P. (19) bei lebendigem Leib
Günter Ederer: Islam fürs Poesiealbum - USA Hauptschuldiger am islamischen Terror?
Oliver Jeges: Ja, man kann den Islam auch von links kritisieren
Matthias Matussek: Ich bin nicht Charlie
Akif Pirincci: Papa was a rollin' Arschfick-Stone
Dänemark: Dreiviertel der dänischen Türken will die Auswanderung
Alexander Kissler: Terror und Zensur: Der Westen schafft sich ab
In der Formulierung der AfD wurden die “Opfer des Konzentrations- und Speziallagers Buchenwald” in einem Satz genannt. Knigge sah darin den Versuch, “die Opfer des Stalinismus und des NS-Regimes gleichzusetzen” – und das ausgerechnet am 27. Januar, dem Tag der Befreiung von Auschwitz.”
Und zum Schluss heißt es in der “Welt”: “Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat ihren Vorschlag auch nach Protesten überlebender KZ-Häftlinge inzwischen zurückgezogen.
Die neue Inschrift lautet nun: “In stillem Gedenken”. Auch dieser Text erfülle ihn mit “leisem Entsetzen”, sagte Knigge. Er falle gegen alles zurück, was es selbst in der frühen bundesdeutschen Gedenkkultur gegeben habe.”
Unbestreitbar ist: Nach der “Befreiung” Teil-Deutschlands durch die Rote Armee wurde das KZ Buchenwald schon 1945 von den Sowjets weiter genutzt, als Spezial-Lager für Nazis oder solche, die man dafür hielt. Hier wurde willkürlich eingeliefert, wer im Weg stand, oft auch aufgrund von Denunziationen. Und dann wurde auch hier gestorben, an Kälte, Unterernährung, Krankheiten. Wie es sich für “Täter” gehört? >>> weiterlesen
Noch ein klein wenig OT:
Frankreich: Verurteilten Terroristen darf Staatsbürgerschaft entzogen werden
Der Entzug der französischen Staatsbürgerschaft wegen terroristischer Straftaten ist rechtens. Verurteilte dürfen aber nicht staatenlos werden.
Franzosen, die wegen Terrorvergehen verurteilt worden sind, kann die Staatsbürgerschaft entzogen werden. Das urteilte der französische Verfassungsrat in Paris und erklärte eine entsprechende Passage im Bürgerlichen Gesetzbuch fürverfassungskonform. Das Gesetz erlaubt den Entzug des Passes bei eingebürgerten Franzosen, die wegen terroristischer Straftaten verurteilt wurden. Die Verurteilten müssen allerdings einen zweiten Pass besitzen, um durch den Entzug nicht staatenlos zu werden. >>> weiterlesen
Meine Meinung:
Was heisst hier, die Verurteilten dürfen nicht staatenlos werden? Heisst das, sie dürfen sich weiterhin in Freiheit bewegen und weitere Terroranschläge planen oder ausführen? Wenn diese Islamisten ihre Personalausweise oder Reisepässe vernichtet haben, dann ist das ihre eigene Schuld. Man sollte sie nicht weiter in Freiheit leben lassen, weil von ihnen weiterhin Gefahr zu befürchten ist. Also entzieht man ihnen sämtliche sozialen Leistungen und schickt sie in Haft. Dort fällt ihnen bestimmt wieder ein, welches ihr Heimatland ist. Weigert sich das Heimatland, diese Täter wieder aufzunehmen, dann ist die Politik gefragt. Und wieso läßt man überhaupt Terroristen wieder in Europa einreisen, wenn sie sich einer terroristischen Gruppe im Nahen Osten oder irgendwo anders auf der Welt angeschlossen haben? Solche Islamisten haben in Europa nichts zu suchen. Ihnen sollte die Einreise verwehrt werden.
Die Illusion des Appeasement - Europas Politik gegenüber Extremisten gescheitert
Auch in die Schweiz kam der Terror. Im Februar 1969 fordert ein palästinensischer Anschlag auf ein israelisches Linienflugzeug am Flughafen Kloten zwei Tote. Im Februar 1970 explodiert auf dem Swissair-Flug SR330 eine palästinensische Bombe, alle 47 Insassen kommen ums Leben. Im September des gleichen Jahres entführen Terroristen der „Volksfront zur Befreiung Palästinas” drei Flugzeuge, darunter eines der Swissair.
Die drei palästinensischen Attentate erschütterten die kriegsunversehrte Schweiz in den Grundfesten und verleiteten die damalige Bundesregierung zu einem fatalen Fehler: Sie kooperierte mit den muslimischen Terroristen. Aus Angst vor einem „Racheakt” der Palästinenser wurde in einer geheimen Krisensitzung beschlossen, allfälligen Forderungen der Entführer „unverzüglich stattzugeben”.
Als Rechtfertigung für die Freilassung der muslimischen Terroristen führte der Bundesrat „humanitäre Gründe” an. Der Zürcher Rechtsanwalt und Publizist Manfred Kuhn entgegnete damals: „Wir wurden zu einem rechtsfreien Raum. Das bedeutet nicht Humanität, sondern Barbarei und Anarchie.” (Nachzulesen in der vierteiligen Serie „Arabischer Terror in der Schweiz” von Marcel Gyr/NZZ.)
In einer Zurschaustellung eklatanter historischer Ignoranz und unter demselben fadenscheinigen Vorwand der „Humanität” unterstützt die heutige Bundesregierung palästinensischen Terror mit Hunderten Millionen an Schweizer Steuergeldern. >>> weiterlesen
Siehe auch:
Berlin: 19-Jähriger verbrannte Lebensgefährtin Maria P. (19) bei lebendigem Leib
Günter Ederer: Islam fürs Poesiealbum - USA Hauptschuldiger am islamischen Terror?
Oliver Jeges: Ja, man kann den Islam auch von links kritisieren
Matthias Matussek: Ich bin nicht Charlie
Akif Pirincci: Papa was a rollin' Arschfick-Stone
Dänemark: Dreiviertel der dänischen Türken will die Auswanderung
Alexander Kissler: Terror und Zensur: Der Westen schafft sich ab